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   BSG, 15.01.1986 - 3 RK 37/84   

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https://dejure.org/1986,17291
BSG, 15.01.1986 - 3 RK 37/84 (https://dejure.org/1986,17291)
BSG, Entscheidung vom 15.01.1986 - 3 RK 37/84 (https://dejure.org/1986,17291)
BSG, Entscheidung vom 15. Januar 1986 - 3 RK 37/84 (https://dejure.org/1986,17291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verordnungsblattgebühr - Rezept - Heilmittel - Kostenbeitrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 266
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 78/93

    Besondere Härte iS. des § 59 Abs. 1 Nr. 3 BHO

    Dieser Subsidiaritätsgrundsatz ist zwar nicht ausdrücklich in § 55 SGG enthalten, jedoch gleichwohl im Grundsatz anerkannt (BSGE 58, 150, 152f. = SozR 1500 § 55 Nr. 27 m.w.N.), wenn auch mit Ausnahmen (BSG, a.a.O., S. 153 mwN, BSGE 59, 266, 267 = SozR 2200 § 182a Nr. 7).
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94

    Konkurrenz von Feststellungsklage und feststellendem Verwaltungsakt,

    Eine Nachrangigkeit kommt jedoch nicht in Betracht, wenn das Feststellungsinteresse weiter geht als der mit einer Leistungsklage zu erreichende Rechtsschutz (BSGE 59, 266 = SozR 2200 § 182a Nr. 7) und erst recht, wenn das Klageziel, wie dies hier bei Klageerhebung der Fall war, mit einer Leistungsklage gar nicht zu erreichen ist.
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 13/99 R

    Zulässigkeit des Übergangs von Anfechtungs- und Leistungsklage auf

    Bei dieser Konstellation ist die Feststellungsklage auch deshalb zulässig, weil sie im Vergleich zur Aufhebungs- und Leistungsklage eine umfassendere Klärung des streitigen Rechtsverhältnisses, insbesondere auch im Hinblick auf noch nicht konkret geltend gemachte Ansprüche ermöglicht (vgl zu diesem Aspekt: BSGE 57, 184, 186 = SozR 2200 § 385 Nr. 10 S 40; BSGE 59, 266, 267 = SozR 2200 § 182a Nr. 7 S 22 f; Bley in: SGB-SozVers-Gesamtkommentar, Stand: 1994, § 55 SGG Anm 6c).
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